Inhaltsstoff

4-Chlororesorcinol

Unterstützt die Bildung bestimmter Farbnuancen.

Kurzübersicht

Funktion
Kuppler für oxidative Haarfarbe
Herkunft
Synthetisch
Produktbereiche
Haarfarbe

Was es ist

4-Chlororesorcinol ist ein Resorcinderivat, bei dem ein Chloratom am Benzolring sitzt. In dauerhaften Haarfarben wirkt es als Kuppler und beeinflusst dort die entstehende Farbnuance. Die Herkunft ist synthetisch. Das ist eine Sachinformation und keine Bewertung.

Kuppler färben nicht selbst. Sie reagieren während der Einwirkzeit mit dem oxidierten Farbstoffvorläufer; erst dabei entsteht der eigentliche Farbstoff im Haar. Welcher Kuppler eingesetzt wird, entscheidet mit darüber, ob eine Nuance eher warm, matt oder kühl ausfällt.

Zur Einordnung des Namens: Ein gebundenes Chloratom in einem Molekül ist etwas völlig anderes als freies Chlor. Der Wortbestandteil sagt für sich genommen nichts über die Wirkung auf die Haut aus. Ebenso wenig lässt sich von Resorcin auf dieses Derivat schließen — es ist ein eigener Stoff mit eigenen Eigenschaften.

Einordnung

Ergebnis
Erhöhte Aufmerksamkeit
Vertrauen
mittel
Evidenz
C — begrenzte Evidenz
Bezogen auf
Kosmetik, oxidative Haarfarbe, professionelle Anwendung mit begrenzter Einwirkzeit und anschließendem Ausspülen

Warum

  • Warum „erhöhte Aufmerksamkeit“: Der Stoff gehört zum reaktiven System oxidativer Haarfarben, also zu der Stoffgruppe, wegen der diese Produkte Allergiewarnhinweise tragen. Die Einordnung folgt der Gruppenzugehörigkeit und stellt nicht fest, dass dieser Stoff in der vorgesehenen Anwendung Schaden verursacht.
  • Exposition: Der Kuppler liegt in der Farbcreme vor, wird unmittelbar vor der Anwendung mit dem Oxidationsmittel gemischt, wirkt begrenzte Zeit auf Haar und Kopfhaut ein und wird ausgespült. Ein Teil reagiert dabei zum Farbstoff ab. Wiederholungen liegen typischerweise Wochen auseinander.
  • Hazard und Risiko trennen: Sensibilisierungspotenzial ist eine Stoffeigenschaft. Ob eine Person betroffen ist, hängt von vorbestehender Sensibilisierung, Hautzustand, Kontaktintensität und Häufigkeit ab und nicht vom bloßen Vorkommen in der Zutatenliste.
  • Das Chloratom rechtfertigt für sich genommen keine Abwertung. Eine Bewertung nach Namensbestandteilen wäre dasselbe Muster wie „chemisch klingt gefährlich“ — genau das soll hier nicht passieren. Maßgeblich sind Exposition, Menge und geprüfte Daten.
  • Ohne Konzentrationsangabe bleibt dies eine Aussage über die Stoffeigenschaft und keine Risikoaussage für ein bestimmtes Produkt.

Wann die Einordnung abweicht

  • Bekannte Haarfarben-Allergie: dermatologisch abklären, bevor erneut gefärbt wird.
  • Verletzte oder entzündete Kopfhaut: veränderte Hautbarriere, veränderte Aufnahme.
  • Beruflich Tätige: wiederholter Kontakt über Jahre statt einzelner Anwendungen; entscheidend sind Handschutz und Arbeitsweise.
  • Anwendung an Wimpern und Augenbrauen: nicht vorgesehen und von dieser Einordnung nicht abgedeckt.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Hierzu wird bewusst keine eigene Aussage getroffen, weil belastbare Daten zu diesem Stoff hier nicht vorliegen.

Offene Punkte

  • Regulatorischer Stand: keine Höchstmenge und kein Anhang-Verweis aus zweiter Hand. Der Eintrag in der EU-Datenbank CosIng ist mit Datum zu prüfen.
  • Substanzspezifische Sensibilisierungs- und Toxizitätsdaten wurden hier nicht ausgewertet; die Einordnung stützt sich auf Stoffgruppenwissen.
  • Verhältnis zu Resorcin und zu anderen Resorcinderivaten: nicht geprüft, deshalb auch nicht übertragen.
  • Konzentration im konkreten Produkt: liegt nicht vor.
  • Umweltdaten: nicht geprüft. Halogenierte Aromaten werden in der Umweltbewertung häufig gesondert betrachtet; ob und wie das für diesen Stoff gilt, wurde hier nicht untersucht und darf hier nicht unterstellt werden.

Bezogen auf: Farbstoffvorläufer und Kuppler

Weitere Stoffe derselben Gruppe, für die bereits eine ausführliche Einordnung vorliegt.

Einordnung zuletzt geprüft:

Erfasst in folgenden Produkten

Diese Liste dokumentiert, in welchen Produkten der Inhaltsstoff bei der Erfassung angegeben war. Sie ist keine Aussage über diese Produkte und keine Empfehlung. Hersteller ändern Rezepturen; maßgeblich ist stets die INCI-Angabe auf der aktuellen Verpackung.

  • Schwarzkopf IGORA ROYAL Absolutes

Belegquellen für das Vorkommen

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