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Ausbildung im Friseurhandwerk: Ablauf, Pflichten und Prüfung

Ausbildung im Friseurhandwerk: Lehrjahre, Ausbildungsnachweis, Vergütung und die gestreckte Gesellenprüfung verständlich erklärt.

Ausbildung im Friseurhandwerk gelingt selten zufällig. Wer Struktur, Pflichten und Prüfungsablauf von Anfang an kennt, vermeidet spätere Überraschungen und bildet gleichzeitig verlässlicher aus.

Dieser Artikel ergänzt die Artikel Personalgewinnung im Friseursalon und Mitarbeiterbindung im Salon. Beide konzentrieren sich auf das Finden und Halten von Personal. Hier steht dagegen die eigentliche Ausbildung im Mittelpunkt, also das, was zwischen Vertragsunterschrift und Gesellenprüfung passiert.


Ausbildung im Friseurhandwerk: die drei Lehrjahre im Überblick, mit Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung
Von den Grundlagen im ersten Jahr bis zur vollständigen Gesellenprüfung im dritten.

Warum Ausbildung im Friseurhandwerk gut geplant sein sollte

Nicht jeder Salonbetrieb darf automatisch ausbilden. Die Ausbildereignungsverordnung, kurz AEVO, verlangt sowohl fachliche als auch pädagogische Eignung von der ausbildenden Person.

Fachlich reicht dabei entweder eine abgeschlossene Ausbildung im Friseurhandwerk mit ausreichend Berufserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation. Pädagogisch verlangt die AEVO den erfolgreichen Abschluss einer eigenen Prüfung, die bei der zuständigen Handwerkskammer abgelegt wird.

Wer ausbilden darf: Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Wer bereits die Meisterprüfung im Friseurhandwerk abgelegt hat, muss die AEVO-Prüfung dabei nicht zusätzlich ablegen. Die pädagogischen Inhalte sind bereits Teil der Meisterprüfung, konkret in deren viertem Teil.

Der Ausbildungsvertrag: Rechtliche Eckpunkte auf einen Blick

Der Ausbildungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jeder Ausbildung. Er muss unter anderem Beginn und Dauer der Ausbildung, die vereinbarte Vergütung sowie die tägliche Arbeitszeit klar benennen.

Bei minderjährigen Auszubildenden unterschreiben zusätzlich die Erziehungsberechtigten. Wie sich Eltern über die reine Unterschrift hinaus sinnvoll einbinden lassen, beschreibt der Artikel Eltern in der Ausbildung einbinden ausführlich.

Die drei Lehrjahre im Überblick: Von den Grundlagen zur Prüfung

Erfahrene Stylistin zeigt einer Auszubildenden eine Schneidetechnik an einem Übungskopf
Anleitung am Übungskopf gehört zu den ersten praktischen Schritten der Ausbildung.

Die Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin dauert regulär drei Jahre und folgt dabei dem dualen System. Praxis im Salon und Theorie in der Berufsschule ergänzen sich während der gesamten Ausbildungszeit.

Im ersten Lehrjahr stehen Grundlagen im Mittelpunkt, etwa Kundenempfang, Haarpflege und einfache Haarschnitte. Anschließend kommen im zweiten Jahr anspruchsvollere Techniken hinzu, darunter Dauerwellen und Haarfärbung. Der Artikel Dauerwellen im Salon erklärt die Chemie dahinter im Detail.

Maniküre, Make-up und betriebliche Abläufe runden schließlich das dritte Lehrjahr ab. Gleichzeitig steigt die Eigenständigkeit spürbar, was den Übergang zum Junior Stylist erleichtert.

Ausbildung im Friseurhandwerk: Die gestreckte Gesellenprüfung erklärt

Seit einigen Jahren gilt im Friseurhandwerk die sogenannte gestreckte Gesellenprüfung. Sie verteilt die Prüfungslast über die gesamte Ausbildungszeit, statt alles auf einen einzigen Termin zu konzentrieren.

Teil 1 findet bereits nach eineinhalb Jahren statt und deckt Grundlagenwissen sowie erste praktische Fertigkeiten ab. Das Ergebnis fließt bereits mit 25 Prozent in die spätere Gesamtnote ein.

Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung und prüft komplexere praktische und theoretische Inhalte. Erst beide Teile zusammen ergeben das vollständige Prüfungsergebnis der Gesellenprüfung.

Ausbildungsvergütung 2026: Was Azubis mindestens verdienen müssen

Für 2026 beginnende Ausbildungsverhältnisse gilt laut den aktuellen Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine gesetzliche Mindestvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr. Im zweiten Jahr steigt sie auf 854 Euro, im dritten Jahr auf 977 Euro.

Tarifverträge können davon abweichende, meist höhere Beträge vorsehen und gehen der gesetzlichen Mindestvergütung dann vor. Salons sollten deshalb vorab prüfen, ob ein einschlägiger Tarifvertrag für sie gilt.

Der Ausbildungsnachweis: Pflicht statt Kür

Der Ausbildungsnachweis, umgangssprachlich Berichtsheft genannt, ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht nach § 13 BBiG. Auszubildende dokumentieren darin regelmäßig, welche Inhalte sie im Betrieb und in der Berufsschule vermittelt bekommen.

Ausbildende müssen den Nachweis wöchentlich kontrollieren und mit Unterschrift bestätigen. Ordnungsgemäß geführte Nachweise gelten dabei als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung, digital oder handschriftlich geführt.

Checkliste: Eine gute Ausbildung im Friseurhandwerk sicherstellen

  • Vor dem ersten Ausbildungsvertrag die eigene AEVO-Eignung prüfen oder nachholen
  • Ausbildungsvertrag vollständig und rechtssicher ausfüllen, inklusive Vergütung nach aktueller Mindestvergütung
  • Lehrjahre inhaltlich klar strukturieren, orientiert am Ausbildungsrahmenplan
  • Ausbildungsnachweis wöchentlich gemeinsam kontrollieren und unterschreiben
  • Frühzeitig auf Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung vorbereiten, nicht erst kurz vorher

Ausbildung im Friseurhandwerk: Typische Stolpersteine vermeiden

Ein häufiger Fehler ist es, den Ausbildungsnachweis erst kurz vor der Prüfungsanmeldung nachzutragen. Lücken fallen dann sofort auf und gefährden im schlimmsten Fall die Zulassung.

Ebenso riskant ist es, Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung zu unterschätzen, weil er nur mit 25 Prozent gewichtet wird. Ein schwaches Ergebnis dort belastet trotzdem die gesamte Abschlussnote spürbar.

Fazit: Ausbildung im Friseurhandwerk als Investition in die Zukunft

Ausbildung im Friseurhandwerk lohnt sich langfristig, wenn Struktur und Pflichten von Anfang an ernst genommen werden. Wer Vergütung, Nachweispflicht und Prüfungsablauf sauber organisiert, schafft die Grundlage für alles Weitere.

Salons, die ihre gesamte Ausbildungsstrategie professionalisieren möchten, können jederzeit eine Zusammenarbeit mit TerraNova anfragen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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