Finanzen & Kalkulation

Versicherungen für Friseursalons: Die wichtigsten Policen

Welche Versicherungen für Friseursalons wirklich wichtig sind, was Pflicht ist und wie sich die Kosten sinnvoll einplanen lassen.

Versicherungen für Friseursalons entscheiden im Ernstfall darüber, ob ein Missgeschick eine kurze Unannehmlichkeit bleibt oder zur existenzbedrohenden Kostenfalle wird. Ob Kundin, Ausbildungsbetrieb oder Einzelunternehmen: Wer haftungsrechtliche Risiken unterschätzt, haftet in Deutschland grundsätzlich mit dem eigenen Privatvermögen. Das gilt unabhängig von der Größe des Salons.

Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Policen und ordnet sie nach Pflicht und Kür ein. Er zeigt außerdem, wie sich die Kosten dafür sinnvoll in die Preiskalkulation im Friseursalon einordnen lassen.

Übersicht der Versicherungen für Friseursalons nach Pflicht, Empfehlung und Bedarf
Ein grober Fahrplan – die passende Kombination hängt immer vom einzelnen Salon ab.

Warum Versicherungen für Friseursalons unverzichtbar sind

Salonbesitzerin prüft ein Versicherungsdokument am Schreibtisch
Die richtige Absicherung schützt den Salon vor existenziellen Risiken.

Im Salonalltag passieren Fehler, selbst bei größter Sorgfalt. Eine Kundin rutscht zum Beispiel auf nassem Boden aus, oder eine Chemikalie wirkt zu lange ein. Auch ein ungünstig platzierter Besen kann dazu führen, dass ein Kind darüber stolpert.

Dabei haftet nicht nur die Inhaberin oder der Inhaber. Verantwortlich ist der ganze Betrieb für Fehler des gesamten Teams, einschließlich der Auszubildenden.

Deshalb lohnt sich eine klare Unterscheidung zwischen drei Kategorien. Dazu zählen gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, Policen, die in der Praxis kaum verzichtbar sind, sowie Zusatzschutz je nach Betriebsgröße und Risikobereitschaft.

Betriebshaftpflichtversicherung: Die wichtigste Absicherung im Salon

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt branchenübergreifend als die zentrale Police für Friseursalons. Sie greift, wenn durch die Tätigkeit im Salon Dritten ein Schaden entsteht, etwa:

  • Personenschäden, zum Beispiel Hautreizungen durch eine falsch dosierte Chemikalie
  • Sachschäden an Kleidung, Schmuck oder Eigentum von Kunden
  • Mietsachschäden an den gemieteten Salonräumen, etwa durch einen Wasser- oder Brandschaden
  • Umweltschäden durch den Umgang mit chemischen Substanzen wie Farb- und Blondiermitteln

Wichtig dabei: Die Betriebshaftpflicht deckt in der Regel auch Fehler von angestelltem Personal und Auszubildenden ab. Sie schützt also nicht nur die Betriebsinhaberin oder den Betriebsinhaber selbst. Ohne diese Police haftet der Salon im Schadensfall mit dem eigenen Vermögen. Das ist ein Risiko, das kaum ein Betrieb tragen kann.

Wie teuer das werden kann, zeigen zwei tatsächliche Gerichtsentscheidungen. Das Oberlandesgericht Bremen sprach einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sie durch eine unfachmännische chemische Behandlung Hautverätzungen erlitten hatte. Sie musste sich das Haupthaar in der Folge vollständig entfernen lassen (OLG Bremen, Urteil vom 11.07.2011, Az. 3 U 69/10). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zudem klargestellt, dass Friseure bei einer bekannten Farbstoff-Allergie eine besondere Aufklärungspflicht trifft. Diese ist vergleichbar mit der eines ärztlichen Eingriffs (OLG Frankfurt am Main, VersR 1981, 579). Genau für solche Fälle ist eine Betriebshaftpflicht gedacht.

Geschäftsinhaltsversicherung: Schutz für die eigene Ausstattung

Während die Betriebshaftpflicht Schäden bei Dritten abdeckt, schützt die Geschäftsinhaltsversicherung den Salon selbst. Sie greift bei Schäden an der eigenen Ausstattung durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Sturm. Das betrifft genau die Stühle, Waschbecken, Geräte und den Produktbestand, in die vorher investiert wurde. Gerade bei einer umfangreichen Erstausstattung oder einer frisch übernommenen Einrichtung lohnt sich ein Blick in die eigene Police. Das gilt besonders, bevor größere Investitionen anstehen.

Gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft

Friseurbetriebe sind in Deutschland Mitglied der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Diese gesetzliche Unfallversicherung schützt Inhaber und Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dazu zählen etwa Hautekzeme oder Atemwegsbeschwerden durch den dauerhaften Umgang mit chemischen Produkten.

Ein häufiges Missverständnis: Die BGW-Versicherung zahlt nicht, wenn einer Kundin oder einem Kunden ein Schaden entsteht. Dafür bleibt weiterhin die Betriebshaftpflicht zuständig – beide Policen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.

Wie real dieses Risiko ist, zeigen aktuelle Zahlen. Zwischen 2019 und 2023 gingen bei der BGW mehr als 4.300 meldepflichtige Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit im Friseurhandwerk ein. Allen voran handelte es sich dabei um Hauterkrankungen sowie Muskel-Skelett-Beschwerden an Schultern, Handgelenken und Rücken.

Rechtsschutzversicherung: Sinnvoll, aber keine Pflicht

Eine Rechtsschutzversicherung ist für Selbstständige gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie kann aber Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Vermietern oder dem eigenen Personal finanziell abfedern. Wer bereits Mitarbeiter beschäftigt oder Mietverträge, Lieferverträge und Kooperationen abgeschlossen hat, sollte den eigenen Bedarf durchrechnen. Auch wenn die Betriebshaftpflicht für den eigentlichen Schadensersatz aufkommt, bleiben eigene Anwalts- und Gerichtskosten bis zur endgültigen Klärung oft offen. Genau hier setzt eine Rechtsschutzversicherung an.

Berufsunfähigkeit: Die persönliche Absicherung nicht vergessen

Das Friseurhandwerk ist ein Beruf, der auf gesunde Hände und einen belastbaren Rücken angewiesen ist. Fällt die Inhaberin oder der Inhaber durch eine Berufsunfähigkeit langfristig aus, wird das schnell zum finanziellen Problem. In vielen Ein-Personen- oder Kleinbetrieben bricht dadurch ein wesentlicher Teil des Einkommens weg. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt deshalb, neben den betrieblichen Policen, zu den wichtigsten persönlichen Absicherungen für Selbstständige im Handwerk.

Betriebsunterbrechung: Was passiert, wenn der Salon schließen muss?

Ein Wasserschaden, ein Brand oder eine längere Renovierung können dazu führen, dass ein Salon vorübergehend nicht öffnen kann. Laufende Kosten wie Miete und Gehälter laufen dabei trotzdem weiter. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung federt genau diese Lücke ab und kann besonders bei größeren Salons mit mehreren Mitarbeitern ein wichtiger Baustein sein.

Versicherungen für Friseursalons: Was ist Pflicht, was ist sinnvoll?

KategorieBeispieleEinordnung
Gesetzlich vorgeschriebenKranken- und PflegeversicherungPflicht für alle Selbstständigen
Gesetzlich geregeltUnfallversicherung über die BGWMeist verpflichtend, je nach Konstellation
Faktisch unverzichtbarBetriebshaftpflicht, GeschäftsinhaltNicht gesetzlich zwingend, in der Praxis kaum verzichtbar
Je nach BedarfRechtsschutz, Berufsunfähigkeit, BetriebsunterbrechungAbhängig von Betriebsgröße und Risiko

Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Beratung. Sie gibt aber eine erste Orientierung für das Gespräch mit einer Versicherungsberatung oder der zuständigen Handwerkskammer. Einen guten neutralen Einstieg dazu bietet auch das Existenzgründungsportal des Bundes mit seiner Übersicht zu Pflichtversicherungen für Selbstständige.

Versicherungen für Friseursalons richtig auswählen: Kosten und Kriterien

Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Umsatz, Mitarbeiterzahl und gewähltem Leistungsumfang ab, weshalb sich pauschale Preisangaben kaum seriös treffen lassen. Sinnvoller als der reine Preisvergleich ist ein Blick auf den Leistungsumfang: Sind Auszubildende mitversichert? Deckt die Police auch Umweltschäden durch Chemikalien ab? Gilt der Schutz auch bei mobilen Einsätzen außerhalb des Salons? Bei einer Salonübernahme lohnt sich zudem ein genauer Blick auf die bestehenden Policen des Vorgängerbetriebs, bevor diese unverändert weitergeführt werden.

Fazit: Versicherungen für Friseursalons als Teil der Unternehmensplanung

Ein durchdachtes Versicherungspaket schützt nicht nur vor dem finanziellen Ernstfall, sondern gehört genauso zur soliden Unternehmensplanung wie Preiskalkulation oder Personalplanung. Wer die eigene Absicherung einmal strukturiert durchgeht, entscheidet danach bewusster statt aus dem Bauch heraus. Salons, die ihre gesamte betriebswirtschaftliche Aufstellung überprüfen möchten, können jederzeit eine Zusammenarbeit mit TerraNova anfragen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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