Finanzen & Kalkulation

Steuern im Friseursalon: Pflichten und Sparmöglichkeiten

Steuern im Friseursalon: Kleinunternehmerregelung, Betriebsausgaben und legale Sparmöglichkeiten für Salongründer erklärt.

Steuern im Friseursalon entscheiden oft stärker über den tatsächlichen Gewinn als die reine Preisgestaltung. Wer die Grundregeln kennt, zahlt nicht mehr als nötig, ohne dabei auch nur einen Cent illegal zu sparen. Genau um diese legalen Spielräume geht es in diesem Artikel, nicht um Steuerhinterziehung.

Dieser Artikel ergänzt die Preiskalkulation im Friseursalon, denn Steuern gehören von Anfang an in jede realistische Kalkulation. Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für die konkrete Umsetzung sollte immer der eigene Steuerberater hinzugezogen werden.

Übersicht zu Steuern im Friseursalon: Pflichtthemen und legales Sparpotenzial
Pflicht und legales Sparpotenzial lassen sich klar trennen.

Warum Steuern im Friseursalon von Anfang an mitgedacht werden sollten

Steuerunterlagen und Taschenrechner im Salonbüro
Wer Steuern von Anfang an mitdenkt, vermeidet spätere böse Überraschungen.

Viele Gründer beschäftigen sich erst mit Steuern, wenn die erste Steuererklärung ansteht. Dabei wirken sich zentrale Entscheidungen, etwa zur Kleinunternehmerregelung oder zur Rechtsform, direkt auf die laufende Liquidität aus. Wer diese Weichen früh richtig stellt, spart sich später teure Korrekturen.

Rechtsform und Steuerpflicht: Die Grundlagen

Die meisten Salons starten als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft. Beide Formen unterliegen der Einkommensteuer der Inhaberin oder des Inhabers, dazu kommt bei den meisten Betrieben die Gewerbesteuer. Ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro reduziert dabei die Gewerbesteuerlast bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften spürbar. Bei einer GmbH gilt dieser Freibetrag dagegen nicht. Welche Rechtsform darüber hinaus zu Haftung und Gründungsaufwand passt, erklärt der Artikel Rechtsform für den Salon im Detail.

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung: Die Umsatzsteuer-Entscheidung

Seit 2025 gelten neue Grenzen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Der Umsatz darf dabei im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Wird die 100.000-Euro-Grenze während des Jahres überschritten, endet die Regelung sofort ab diesem Umsatz, nicht erst zum Jahresende.

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus und muss keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Allerdings entfällt im Gegenzug auch der Vorsteuerabzug auf eigene Anschaffungen. Bei größeren Investitionen, etwa in eine komplette Salonausstattung, kann die Regelbesteuerung deshalb trotz höherem Aufwand wirtschaftlich attraktiver sein.

Betriebsausgaben richtig ansetzen

Alle Kosten, die durch den Salonbetrieb entstehen, mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Dazu zählen unter anderem:

  • Arbeitsmaterial wie Farben, Werkzeuge und Verbrauchsprodukte
  • Berufsbekleidung und deren Reinigung
  • Fortbildungen und Fachliteratur
  • Miete, Nebenkosten und Versicherungen für den Salon
  • Anteilige Kosten für ein Firmenfahrzeug bei betrieblicher Nutzung

Wichtig ist eine saubere, lückenlose Belegablage. Fehlende Belege lassen sich im Nachhinein kaum noch steuerlich geltend machen.

Steuern im Friseursalon legal sparen: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gehört zu den wirksamsten legalen Sparinstrumenten für kleinere Betriebe. Er erlaubt es dabei, einen Teil der voraussichtlichen Kosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd geltend zu machen. Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffung sind so möglich, etwa für eine neue Salonausstattung. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro. Die Investition muss danach innerhalb von drei Jahren tatsächlich erfolgen.

Zusätzlich erlaubt § 7g Absatz 5 EStG eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten. Diese verteilt sich auf die ersten fünf Jahre. In Kombination lässt sich damit ein erheblicher Teil einer Investition bereits in den ersten Jahren steuerlich wirksam machen.

Modellarbeiten dokumentieren: Die Modelliste

Neue Schnitt-, Färbe- und Dauerwelltechniken müssen erst geübt werden, bevor sie regulär angeboten werden können. Dafür arbeiten viele Salons mit Modellen, die kostenlos oder stark vergünstigt behandelt werden. Der dabei entstehende Materialverbrauch zählt grundsätzlich zu den Betriebsausgaben, sofern er sich sauber belegen lässt.

Eine Modelliste schafft genau diesen Beleg. Sie enthält Name des Models, Datum des Salonbesuchs, verbrauchte Ware mit Wert sowie eine Unterschrift des Models. Ohne diese Dokumentation könnte das Finanzamt den Materialverbrauch als privat veranlasst infrage stellen. Mit einer lückenlosen Liste bleibt klar erkennbar, dass es sich um Fortbildung und damit um reguläre Betriebsausgaben handelt.

Wie viel ein einzelner Modelltermin tatsächlich kostet, lässt sich mit dem Modellkosten-Rechner von TerraNova direkt ermitteln. Er berechnet den Wareneinsatz je nach eingesetzten Produkten.

Weitere legale Sparmöglichkeiten im Überblick

Neben dem Investitionsabzugsbetrag lohnt sich ein Blick auf weitere, oft übersehene Möglichkeiten:

  • Gewinnschwankungen bewusst über Investitionszeitpunkte steuern, etwa am Jahresende
  • Betriebliche Altersvorsorge für sich selbst und das Team nutzen
  • Sachzuwendungen an Mitarbeiter im Rahmen der Freigrenzen pauschal versteuern statt individuell abzurechnen

Buchführungspflichten: EÜR oder doppelte Buchführung

Die meisten kleineren Salons ermitteln ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie ist dabei einfacher zu führen als eine doppelte Buchführung mit Bilanz. Sobald bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden oder eine GmbH gegründet wird, wird die doppelte Buchführung verpflichtend. Diese Grenzen sollte jeder wachsende Salon gemeinsam mit dem Steuerberater im Blick behalten. Wer im Salon eine elektronische Kasse einsetzt, sollte zusätzlich die TSE-Pflicht und Kassensicherung im Friseursalon im Blick behalten.

Wichtige Fristen für die Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, bei Steuerberatung greift jedoch meist eine deutlich längere Frist. Wer die Regelbesteuerung nutzt, gibt zusätzlich monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Verspätungen kosten schnell Verspätungszuschläge, weshalb sich ein fester Kalendertermin für Steuerthemen lohnt.

Steuern im Friseursalon: Pflicht und Sparpotenzial im Überblick

ThemaCharakterWichtigster Hebel
UmsatzsteuerPflicht, aber wählbarKleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung
BetriebsausgabenPflicht, oft unvollständig genutztLückenlose Belegablage
InvestitionenLegales SparpotenzialInvestitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung
BuchführungPflicht ab bestimmten GrenzenEÜR so lange wie möglich nutzen

Fazit: Steuern im Friseursalon als Teil der Finanzplanung

Steuern im Friseursalon lassen sich nicht vermeiden, wohl aber legal optimieren. Die Kleinunternehmerregelung, saubere Betriebsausgaben und der Investitionsabzugsbetrag gehören dabei zu den wirksamsten Werkzeugen dafür. Diese Themen gehören zudem als fester Bestandteil in die Finanzplanung, nicht als lästige Pflicht ans Jahresende. Dadurch profitiert man direkt im eigenen Gewinn. Salons, die ihre gesamte Finanzstrategie professionalisieren möchten, können jederzeit eine Zusammenarbeit mit TerraNova anfragen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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