Finanzen & Kalkulation

Fördermittel für Friseursalons: Zuschuss oder Kredit?

Fördermittel für Friseursalons: Der Unterschied zwischen Zuschuss und Förderkredit und welche Programme wirklich infrage kommen.

Fördermittel für Friseursalons klingen oft nach geschenktem Geld, sind aber meist eine Mischung aus echten Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Wer diesen Unterschied kennt, plant realistischer und verschenkt gleichzeitig kein Geld, das ein Salon eigentlich beantragen könnte. Gerade bei Gründung, Übernahme, Digitalisierung oder größeren Investitionen lohnt sich deshalb ein strukturierter Blick auf die verfügbaren Programme.

Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Fördertöpfe für Friseursalons ein: von KfW-Krediten über die Meistergründungsprämie bis zur Beratungsförderung. Er ergänzt damit den Artikel Salonausstattung finanzieren, der Leasing, Kredit und Kauf im direkten Vergleich zeigt.

Fördermittel für Friseursalons: Zuschuss, Förderkredit, Meistergründungsprämie und Förderdatenbank im Überblick
Zuschuss und Förderkredit unterscheiden sich vor allem in der Rückzahlungspflicht.

Fördermittel für Friseursalons: Zuschuss oder Kredit?

Salonbesitzerin prüft Unterlagen zu Fördermitteln
Die passenden Fördermittel wollen sorgfältig geprüft werden.

Ein echter Zuschuss fließt einmalig, und der Salon muss ihn später nicht zurückzahlen. Ein Förderkredit dagegen bleibt ein Darlehen. Er läuft nur zu günstigeren Konditionen als am freien Markt, etwa mit niedrigem Zins oder tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionen wie Umbau, Ausstattung oder Warenlager laufen die meisten öffentlichen Programme über Förderkredite. Echte Zuschüsse greifen dagegen eher bei Beratung, Qualifizierung oder bestimmten regionalen Gründungsförderungen.

Wer beide Fördertöpfe kombiniert, deckt damit sowohl den Kapitalbedarf als auch einzelne Kostenblöcke ab. So verlässt sich ein Salon nicht ausschließlich auf Fremdkapital.

ERP-Gründerkredit-StartGeld: Der Klassiker für Gründung und Übernahme

Der ERP-Gründerkredit-StartGeld der KfW richtet sich an Gründerinnen und Gründer. Er steht außerdem Salons in den ersten fünf Jahren nach Übernahme oder Neustart offen. Er finanziert bis zu 200.000 Euro für Ausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Miete, Personal oder Warenlager. Dabei verlangt er kein Eigenkapital und bietet bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Die Hausbank reicht den Antrag ein und übernimmt zugleich die Bonitätsprüfung.

Digitalisierung fördern: Kassensystem, Terminbuchung und Website

Für digitale Investitionen wie ein neues Kassensystem, eine Terminbuchungssoftware oder eine professionelle Website gibt es einen eigenen Förderkredit. Die KfW bietet ihn unter dem Namen ERP-Förderkredit Digitalisierung an. Solche Programme ändern sich allerdings vergleichsweise häufig. Das bekannte Zuschussprogramm „go-digital“ etwa nimmt seit Ende 2024 keine neuen Anträge mehr an. Vor jeder Planung lohnt sich deshalb eine kurze Prüfung, welches Digitalisierungsprogramm aktuell tatsächlich noch läuft.

Fördermittel für Friseursalons: Die Meistergründungsprämie je nach Bundesland

Weil das Friseurhandwerk zu den meisterpflichtigen Gewerken zählt, kommen Salons in mehreren Bundesländern für eine Meistergründungsprämie infrage. Die Beträge schwanken dabei stark: Manche Länder zahlen einen niedrigen vierstelligen Betrag, andere deutlich mehr. Wieder andere bieten das Programm derzeit gar nicht an. Entscheidend bleibt in jedem Fall, den Antrag vor der eigentlichen Gründung zu stellen. Ebenso wichtig ist eine vorherige Gründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer. Wer noch nicht sicher ist, ob ein Meisterbrief nötig ist, findet die Grundlagen im Artikel Meisterpflicht im Friseurhandwerk.

Beratungsförderung: Zuschüsse für externe Unternehmensberatung

Neben Investitionen fördert der Bund auch die Beratung selbst. Programme zur Unternehmensberatung übernehmen dabei einen Teil der Kosten für eine externe, qualifizierte Beratung, etwa zur Kalkulation, Nachfolge oder Digitalisierungsstrategie. Diese Zuschüsse zählen zu den wenigen Fördermitteln, die ein Salon tatsächlich nicht zurückzahlen muss.

Nachhaltige Investitionen fördern

Auch energieeffiziente Investitionen wie LED-Beleuchtung, moderne Heiztechnik oder wassersparende Waschplätze lassen sich häufig fördern. Die Programme und Voraussetzungen wechseln dabei allerdings stark. Wer sein Konzept ohnehin nachhaltig ausrichten möchte, findet dazu ergänzende Hinweise im Artikel Nachhaltigkeit im Salon.

Voraussetzungen, die fast alle Programme gemeinsam haben

Fast jedes Programm verlangt den Antrag vor Beginn der Maßnahme. Wer zuerst bestellt oder baut und erst danach einen Antrag stellt, geht meist leer aus. Hinzu kommen üblicherweise eine ausreichende Bonität, ein tragfähiges Konzept und bei vielen Krediten die Einbindung der Hausbank als Antragsweg. Salons sollten deshalb frühzeitig planen, statt Förderanträge erst kurz vor der eigentlichen Investition zu stellen.

So findet ein Salon die passenden Programme

Die Förderlandschaft ändert sich schnell und unterscheidet sich zusätzlich von Bundesland zu Bundesland. Eine verlässliche erste Anlaufstelle bietet die Förderdatenbank des Bundes. Sie macht Programme von Bund, Ländern und EU nach Branche und Region durchsuchbar. Ergänzend lohnt sich ein Gespräch mit der zuständigen Handwerkskammer und der eigenen Hausbank. Beide Stellen kennen zusätzlich regionale und aktuell tatsächlich verfügbare Programme.

Fazit: Fördermittel für Friseursalons strategisch nutzen

Fördermittel für Friseursalons entfalten ihren Wert erst im Zusammenspiel. Ein günstiger Kredit deckt die Investition, eine mögliche Meistergründungsprämie die Gründung und ein Beratungszuschuss die strategische Vorbereitung. Wer frühzeitig recherchiert und Anträge vor Beginn der Maßnahme stellt, nutzt diese Kombination am wirksamsten. Wie sich Zuschüsse und Kredite steuerlich auswirken, erklärt der Artikel Steuern im Friseursalon.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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